Theresia-Gerhardinger-Stiftung

"Jungen Menschen Zukunft geben"

Vorrangiges Ziel der Stiftung ist die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in staatlich anerkannten pädagogischen Einrichtungen der Armen Schulschwestern: Kinderkrippen, Kindergärten, Schülerhorten, in offenen Ganztagsschulen, Grundschulen, weiterführenden und beruflichen  Schulen.

Die Theresia-Gerhardinger-Stiftung unterstützt darüber hinaus weltweit Kinder und Frauen in pädagogischen und sozialen Einrichtungen, in denen Schulschwestern tätig sind.


Spendenkonto
Theresia-Gerhardinger-Stiftung
HypoVereinsbank
IBAN: DE 15 7002 0270 0015 6771 08
BIC: HYVEDEMMXXX


Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. 

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Vereinfachter Spendennachweis Stiftung.p
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